Kosten / Vergütung
Schildern Sie uns Ihr individuelles Anliegen.
Wir informieren Sie dann vor der Tätigkeitsaufnahme darüber, was Sie finanziell erwartet.
In der Regel gestaltet sich unsere Vergütung nach den folgenden Grundsätzen:
Erbrechtliche Erstberatung
Pauschale 150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt
Beratung und Prüfung der Erfolgsaussichten
Für ein erbrechtliches Erstberatungsgespräch berechnen wir einen Betrag in Höhe von 150,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vorsieht. Nach Prüfung der Rechtslage werden wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren und Ihnen dann einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.
Rechtsschutzversicherung
Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, rechnen wir unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.