Pauschale 150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt
Für ein erbrechtliches Erstberatungsgespräch berechnen wir einen Betrag in Höhe von 150,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vorsieht. Nach Prüfung der Rechtslage werden wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren und Ihnen dann einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.
Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, rechnen wir unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.